Einreisebestimmungen Indien, China und USA

Die Einreisebestimmungen Indien sind streng, aber unumgänglich um das Taj Mahal mal mit eigenen Augen zu sehen.

Die Einreisebestimmungen Indien oder auch die der USA und China sind nicht ganz unkompliziert. Um nicht zu sagen, ganz schön umständlich. Insbesondere in Indien selbst. So mal eben hinfahren ist in Indien und auch in einigen anderen Ländern nicht möglich. Auf jeden Fall sollten Sie rechtzeitig und sorgfältig planen, wenn Sie nach Indien oder auch nach China reisen wollen. Nicht ganz so groß sind die Hürden für eine Reise in die USA.

Einreisebestimmungen Indien & Co

Trotz vieler Vereinfachungen in den letzten Jahren sind die Einreisebestimmungen in manchen Ländern recht schwierig und aufwändig. Das Betrifft zum Beispiel die Einreisebestimmungen Indien und China, aber auch die der USA. Bislang helfen da weder Schengen-Abkommen noch andere diplomatische Reglements. So Stand jetzt.

In vielen Ländern können Sie ohne Weiteres mit dem Vorzeigen des Reisepasses einreisen, aber in einigen eben nicht. In einigen scheint es sogar schier unmöglich zu sein, eine Einreisegenehmigung zu erhalten. Oder die Visabedingungen gestalten sich dermaßen schwierig, dass die Erlaubnis zur Einreise zur puren Herausforderung werden kann.

Die Einreisebestimmungen Indien haben es in sich

Unterwegs in Indien - Alt Delhi

Bevor Sie Indien erleben und genießen können, müssen Sie sich wohl oder übel mit den Einreisebestimmungen Indien auseinander setzen. Um nach Indien einreisen zu können benötigen Sie einen Reisepass, der noch sechs Monate und mehr gültig ist. Außerdem brauchen Sie ein aktuelles Visum. Unabhängig davon welches Visum Sie brauchen, können Sie es aber durchaus online bestellen.

Als Tourist brauchen Sie zum Beispiel ein Touristen-Visum.  Beim Ausfüllen des Antrages gibt es dann einige Dinge zu beachten. Sollten Sie das nicht wollen, können Sie ein Visum auch direkt bei der Indischen Botschaft und in einem Konsulat ausstellen lassen. Den Antrag müssen Sie in jedem Fall rechtzeitig, spätestens einen, besser drei Monate vor Reisebeginn einreichen.

Dem Antrag müssen Sie zwei aktuelle, identische Passfotos (50x50 mm) beifügen. Auch das will rechtzeitig geplant sein und kostet Zeit.

Zusätzliche Bestimmung für Indien gibt es noch folgende:

  • Der Reisepass muss noch mindestens zwei freie Seiten im Inneren haben.
  • Die Überweisung über die Höhe der Bearbeitungsgebühr muss ebenfalls beiliegen.
  • Die Einreise von Kindern bis zu 16 Jahren, die im Pass der Eltern eingetragen sind, ist möglich. Aber Sie müssen das auch im Visum vermerken lassen.
  • Das Visum kann nicht, und das ist ganz wichtig, an der Grenze oder am Flughafen beantragt werden.
  • Das Antragsformular ist gegen ein passendes Rückporto bei den Vertretungen Indiens erhältlich.
  • Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei hier auch mehrmalige Einreisen möglich sind, das so genannten Multiple Entry Visa.
  • Die Einreise muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen und berechtigt zu einem Aufenthalt in Indien für die gesamte Restlaufzeit des Visums.

Achtung - die Einreisebestimmungen Indien sind keine Kann-Bestimmungen!

Wer nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreist, muss mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Ansonsten kann man sich in Indien frei bewegen und das Land in vollen Zügen genießen. Die empfohlenen Impfbestimmungen und auch auch die Sicherheitsvorkehrungen des Auswärtigen Amtes sollte man sich ruhig zu Herzen nehmen und befolgen.

Der Vorteil bei einem Indien-Visum ist, dass die Aufenthaltsdauer für Touristen um drei Monate länger ist, als in den meisten Ländern. Hier gelten die obligatorischen drei Monate als Erlaubnis.

Neben Indien gibt es weltweit aber auch noch einige andere Länder, in denen sich Einreisen durchaus komplizierter gestalten. Hier zwei weitere Beispiele...

ESTA USA - auf ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Die Einreisebestimmungen sind nach dem großen Attentat in den USA noch einmal deutlich verschärft und überholt worden. Und trotz der Schengen Abkommen und anderen diplomatischen Bedingungen und Reglungen, steht auch die USA mit ihren speziellen Bestimmungen für sich. Hier ist beispielsweise die Einreise ohne die offizielle Einreisegenehmigung namens ESTA nicht möglich. Diese ESTA USA kann allerdings relativ leicht online beantragt werden. Auf estas.de beispielsweise wird Schritt für Schritt erklärt, wie man vorgehen muss, um diese Genehmigung zu erhalten.

Was man beim Ausfüllen der ESTA USA berücksichtigen und ernst nehmen sollte, sind die absolut korrekten Beantwortungen der jeweils aufgeführten Fragen. Denn schon ein winziger Fehler dabei, kann das Aus bedeuten und man wird nicht nur zukünftig als bedenklich eingestuft, sondern erhält für die angestrebte Reise erst einmal keine Genehmigung zur Einreise in die Staaten. Egal wie absurd sich vielleicht die jeweiligen Befragungen hierfür anhören, sie sind der Schlüssel fürs Visum. Unbegrenzt sind sicherlich die Möglichkeiten der freien Entfaltung in den Staaten, doch für die Einreise als solche mit einem einfachen Visum gilt dies schon lange nicht mehr.

Am besten Sie checken schon mal vorab, ob Sie ESTA berechtigt sind. Das können Sie auch online machen: www. visumusa.net/esta/esta-berechtigungsprufer/.

Eine Urlaubs- oder Geschäftsreise bekommen Sie meist ohne Probleme. Vorausgesetzt, Sie waren in den letzten 10 Jahren nicht in einem der von den USA als kritisch eingeschätzten Länder, Syrien oder Jemen zum Beispiel. 

China - im Land des Lächelns

Das übliche Visum für Touristen ist auf 30 Tage begrenzt. Es kostet etwa 125 Euro und ist damit auch mit eines der teuersten Visa. Fürs das Visum brauchen Sie einen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit.

Außerdem brauchen Sie in China:

  • die Kopie des Reisepasses,
  • einen unterschriebenen Visa-Antrag,
  • ein Passfoto,
  • eine Kopie von vorherigen China-Visa.
  • Das Flugticket, der Nachweis der Hotelreservierung oder der Einladung einer Person, die in China gemeldet ist.

Den Antrag sollten Sie spätestens ein besser drei Monate vor Abreisedatum stellen.

Die Beantragung erfolgt bei der chinesischen Botschaft in Berlin, oder auf dem Postweg. Das chinesische Konsulat ist ebenfalls in Berlin und das Generalkonsulat in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg sowie München vertreten.

Wer sich im Land des Lächelns mehr als 30 Tage aufhält, kann extremen Ärger bekommen und mit sehr empfindlichen Strafen rechnen.

Die chinesische Regierung geht dabei sehr streng vor. Ausnahmen werden im Normalfall nicht gemacht. Auch in China sollten Sie also die Sicherheitsmaßnahmen,  Vorkehrungen und Empfehlungen des Auswärtigen Amtes strikt befolgen, um Ärger zu vermeiden.

Bildquellen:

© Dieter Schütz / pixelio.de (beide Bilder)