Aktualisierte Informationen zum Visum für Indien

Aktualisierung am 31.07.2020

Das Taj Mahal in Agra ist ein Magnet für Indien - Touristen

Da es für Indien kein Visum-on-Arrival gibt, müssen deutsche, aber auch österreichische und Schweizer Staatsangehörige bereits vor der Abreise über ein Visum verfügen. Die Fluggesellschaft kontrolliert bereits beim Boarden, ob ein gültiges Visum vorliegt. Wenn das nicht der Fall ist, darf der Flugzeugpassagier nicht einchecken.

Zwei Möglichkeiten, das Visum für Indien zu erhalten

Im Prinzip haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten, um an ein Visum für Indien zu kommen:

  1. Einerseits gibt es das klassische Visum, das in den Reisepass geklebt wird. In Deutschland erhalten Sie dieses Visum entweder bei International Visa Services Europe (Berlin und München) oder bei Indo-German Consultancy Services (Hamburg und Frankfurt).
  2. Weniger Arbeit und Kosten verursacht die Beantragung des elektronischen Visums. Das E-Visum können Sie für Urlaubs- und Geschäftsreisen wie auch eine Konferenzteilnahme nutzen. Man kann es aber auch für eine medizinische Diagnose oder Behandlung in Indien verwenden. Und das gilt auch für die Begleitung einer Person, die in Indien medizinisch untersucht oder behandelt werden soll. 

Wichtig ist außerdem, dass Sie das Visum passend zu dem Zweck ihrer Reise beantragen

Einschränkungen für die Nutzung des E-Visums

Indisches Mädchen in der Schule

Für die E-Visa gelten aktuell (Juli 2020) einige Einschränkungen, die für die klassischen, in den Pass geklebten Visa, nicht in dem Umfang gelten. Wenn Reisende also nicht den Bestimmungen für die Nutzung eines E-Visums entsprechen, kann anstelle dessen oft ein Visum, das in den Reisepass geklebt wird, beantragt werden. Zu den Voraussetzungen für das E-Visum gehört z. B. dass Sie für eine Urlaubsreise höchstens 90 Tage bzw. für eine Geschäftsreise höchstens 180 Tage am Stück in Indien bleiben und in Indien kein Arbeitsverhältnis mit einem indischen Arbeitgeber eingehen dürfen. Mit dem E-Visum dürfen auch keine journalistischen Tätigkeiten in Indien ausgeführt werden. Die Vorteile des E-Visums liegen auf der Hand. Sie ersparen sich den Gang zum International Visa Services oder zu Indo-German Consultancy, müssen keinen Termin vereinbaren und können das Visum auf der Website der indischen Behörden ein gutes Stück kostengünstiger erhalten. Außerdem können Sie den E-Visum-Antrag auf der Website von kommerziellen Visumagenturen sogar in deutscher Sprache ausfüllen. Das Online-Visum für Indien kann nur von Staatsangehörigen bestimmter Länder (u. a. von Deutschen, Österreicher/-innen und Schweizer/-innen) beantragt werden und kann nur an bestimmten Grenzübergängen für die Einreise verwendet werden. Bei den unten angegebenen internationalen Flughäfen und an einigen Seehäfen (die hier unten auch angegeben sind), können Sie mit dem E-Visum einreisen, jedoch nicht an einem Straßengrenzübergang.

Flughäfen, an denen Sie nach Indien einreisen dürfen

IATA Abkürzung - Stadt (Flughafenname)

AMD - Ahmedabad (Sardar Vallabhbhai Patel)
ATQ - Amritsar (Sri Guru Ram Dass Jee)
BLR - Bengaluru / Bangalore (Kempegowda)

BBI - Bhubaneswar (Biju Patnaik)
CCJ - Calicut (Kozhikode)
MAA - Chennai / Madras (Madras)

IXC - Chandigarh (Chandigarh)
CJB - Coimbatore / Kovai (Coimbatore)
GOI - Dabolim (Goa)

DEL - Delhi (Indira Gandhi)
GAY - Gaya (Bodhgaya)
GAU - Guwahati / Gauhati (Lokpriya Gopinath Bordoloi)

HYD - Hyderabad / Haiderabad (Rajiv Gandhi)
JAI - Jaipur (Jaipur)
COK - Kochi / Cochin (Cochin)

CCU - Kolkata / Calcutta (Netaji Subhash)
LKO - Lucknow (Chaudhary Charan Singh)
IXM - Madurai (Madurai)

IXE - Mangaluru (Mangalore)
BOM - Mumbai / Bombay (Chhatrapati Shivaji)
NAG - Nagpur (Dr. Babasaheb Ambedkar)

IXZ - Port Blair (Veer Savarkar)
PNQ - Pune / Poona (Poona)
IXB - Siliguri (Bagdogra)

TRZ - Tiruchirapalli / Trichinopoly (Tiruchirappalli)
TRV - Thiruvananthapuram / Trivandrum (Trivandrum)
VNS - Varanasi / Benares (Lal Bahadur)

VTZ - Visakhapatnam (Visakhapatnam)

Häfen, an denen die Einreise nach Indien mit E-Visum erlaubt ist

Stadt (früherer Name)

Chennai (Madras)
Kochi (Cochin)
Mormugao (Goa)

Mumbai (Bombay)
New Mangalore

Die Ausreise kann mit jedem beliebigen Visum an jedem offiziellen Land-, Hafen- oder Flughafengrenzübergang (also an jedem „Immigration Check Post”) erfolgen.

E-Visum beantragen - so geht´s

Sie beantragen das online Visum entweder direkt auf der Website der indischen eVisa Behörden https://indianvisaonline.gov.in/evisa/tvoa.html oder über eine Visum-Agentur. Beide Arten haben ihre Vor- und Nachteile. Zuerst geben Sie Ihren Reisegrund, also ob Sie als Tourist, Geschäftsreisende/-r, Konferenzteilnehmer/-in oder (als Begleiter/-in von jemand der/die) für eine medizinische Untersuchung oder Behandlung (wozu auch Ayurveda-Behandlungen gehören) nach Indien reist, an. Sollte Ihre Reise sowohl einen geschäftlichen, als auch einen touristischen Grund haben, beantragen Sie ein eBusiness-Visum. Mit dem eBusiness-Visum dürfen Sie auch zu Urlaubszwecken nach Indien reisen – zumindest, wenn Sie nicht ausschließlich aus Urlaubsgründen reisen, mit dem eTourist-Visum jedoch keine Geschäftstätigkeiten in Indien tätigen.

Visum für nur einen Monat vermeiden

Das eBusiness-Visum ist immer ein Jahr lang gültig, wobei Sie höchstens 180 Tage hintereinander in Indien bleiben dürfen. Beim eTourist-Visum wählen Sie zwischen einer Gültigkeit von 30 Tagen, 1 Jahr oder 5 Jahren. Ich empfehle das Visum, das nur einen Monat gültig ist, - von Ausnahmefällen abgesehen - zu meiden. Das Visum mit dieser Gültigkeitsdauer kann frühestens einen Monat vor Reiseantritt beantragt werden. In Internetforen lesen Sie viele Berichte von Reisenden, bei denen die Gültigkeit des Visums deshalb bereits vor oder während der Reise abgelaufen ist,. Die Ausnahmefälle sind Situationen, bei denen Sie sicher nur ganz kurz in Indien bleiben, z. B. bei einem Transit. Für Kreuzfahrten ist das nur einen Monat lang gültige Visum sowieso nicht geeignet, da die Kreuzfahrtgesellschaft das Visum normalerweise viel länger als 1 Monat vor der Abreise verlangt. Der Antrag für das ein Jahr gültige eTourist-Visum und das eBusiness-Visum kann bis zu 120 Tage vor der erwarteten Abreise gestellt werden. Beachte Sie dabei jedoch, dass das E-Visum ab dem Moment der Erteilung gültig ist. Der Umstand, dass das Visum ab dem Ausstellungsdatum gültig ist, bedeutet gleichzeitig, dass Sie nicht an das „erwartete Einreisedatum“ gebunden sind, sondern ab dem Ausstellungsdatum an jedem beliebigen Datum innerhalb des Gültigkeitszeitraums (von einem oder fünf Jahren) nach Indien einreisen können.

Tipps beim Ausfüllen des Antragsformular

Im Antragsformular sind die Pflichtfelder mit einem roten Stern markiert. Der Familienname und die Vornamen müssen genauso im Formular eintragen werden, wie sie in den maschinell lesbaren Zeilen (den Zeilen mit den vielen <<< und >>>) im Reisepass stehen. Die Internetverbindung der indischen Behördenwebsite ist manchmal schlecht. Daher passiert es öfters, dass die Seite nicht richtig funktioniert und Sie nochmals von Anfang an mit dem Visumantrag beginnen müssen. Es ist daher empfehlenswert, zwischendurch öfters auf die Schaltfläche „Save and Continue“ zu klicken, sodass das Formular mit den Angaben, die bis zum Klicken auf den Button eingetragen waren, regelmäßig gespeichert werden. Der Reisepass muss bei der Antragstellung noch sechs Monate gültig sein und über zwei freie Seiten verfügen, sodass bei der Ein- und Ausreise bei der Passkontrolle die entsprechenden Stempel in den Pass gesetzt werden können. Um Probleme oder eine Einschränkung des Aufenthalts zu vermeiden, ist es jedoch zu empfehlen, dass der Reisepass, mit dem Sie das Visum beantragen, bei der Einreise noch mindesten sechs Monate gültig ist.

Auswahlmenü Schulbildung

Im Antragsformular kommen einige Auswahlmenüs vor, die so spezifisch für die indische Situation geschrieben sind, dass die entsprechenden Begriffe schwer ins Deutsche übertragbar sind. Das gilt u. a. für das Auswahlmenü der Schulbildung. Da das indische Schulsystem stark vom deutschen abweicht und wir in Deutschland z. B. keine High School haben, ist es nicht eindeutig, welche Antwort die wirklich richtige ist. („NA Being Minor“ bedeutet auf jeden Fall: dass jemand noch minderjährig ist und entweder noch nicht zur Schule geht oder die Grundschule noch nicht abgeschlossen hat. „NA“ steht für „nicht zutreffend“)

Auswahlmenü Beruf

Auch die Auswahl des richtigen Berufs im Auswahlmenü ist schwierig, denn wer weiß schon, was der Unterschied zwischen einem “Labourer” und einen “Worker” ist? Wichtig ist, dass das Feld “Employer” (dt. “Arbeitgeber”) ausgefüllt wird, auch wenn Sie (aktuell) keinen Arbeitgeber haben. Tragen Sie in diesem Fall den letzten Arbeitgeber ein oder die Körperschaft, von der Sie aktuell Ihr Einkommen beziehen. Bleibt das Feld leer, kann es zu einer Verweigerung des Visums kommen, weil die indischen Behörden ein fehlendes Einkommen unterstellen.

Auswahlmenü Identification Number

Deutsche und Österreicher/-innen haben im Gegensatz zu einigen anderen Ländern wie Holland oder Belgien, keine “National Identification Number”, sodass Sie als Deutsche/-r etc. in diesem Feld immer UNKNOWN eintragen

Passfoto Format

Für das eTourist-Visum müssen Sie beim Visumantrag auf der Website der indischen Behörden ein aktuelles Passfoto im jpg- oder jpeg-Datenformat hochladen, das offiziell das Format 5,08 cm x 5,08 cm haben muss und eine Dateigröße von höchstens 1 MB hat. Glücklicherweise sind die indischen Behörden nicht so streng mit den Abmessungen des Fotos wie beim Visum, das in den Reisepass geklebt wird, wodurch das hochgeladene Foto bei einem E-Visum-Antrag nicht wirklich quadratisch sein muss. Die offizielle Anleitung zum Hochladen des Fotos finden Sie unter: https://indianvisaonline.gov.in/visa/VSS_IMAGE.pdf

Außerdem müssen Sie auch einen Scan der Datenseite (die geplastifizierte Seite mit dem Passfoto) des Reisepasses im PDF-Datenformat hochladen.

Bezahlen des Visumantrags

Bei der Antragstellung auf der Seite der indischen Behörden begleichen Sie die Kosten des Visumantrags entweder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) oder PayPal. Kommerzielle Visumagenturen bieten für das eVisum Indien auch andere Möglichkeiten der Zahlung, z.B. mit Sofortüberweisung, Klarna, ePS-Überweisung oder AMEX. Nach der Zahlung der Kosten erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung des Visumantrags mit der „Application ID“. Mit dieser Antragsnummer können Sie den Stand Ihres Visumantrags auf der Website der indischen eVisum-Behörde abfragen.

Nach der Genehmigung des Antrags erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung des erteilten Visums (oder in seltenen Fällen der Abweisung). Sie müssen das Visum in Farbe ausdrucken und zusammen mit Ihrem Reisepass auf der Reise nach Indien mitnehmen. Die Fluggesellschaft kontrolliert bereits beim Einchecken, ob Sie ein gültiges Visum für Indien besitzen.

Deutschsprachiges Antragsformular

Der Vorteil der Antragstellung über eine Visumagentur ist, dass diese - gegen Mehrpreis - ein deutschsprachiges Antragsformular mit ausführlichen Erläuterungen – z. B. für die verschiedenen Möglichkeiten der Schulbildung oder des Berufs) und andere Zahlungsformen als nur Kreditkarte und PayPal anbietet) Achten Sie jedoch darauf, dass Sie eine zuverlässige Visumagentur mit dem Visumantrag für Indien beauftragen. Zuverlässige Visumagenturen erkennen Sie z. B. daran, dass diese ihren Sitz in der EU (am besten in Deutschland) haben, sodass EU-Konsumentenrecht gilt, die Visumagentur telefonisch für Fragen erreichbar ist (unzuverlässige Agenturen beantworten Anrufe nicht und reagieren nicht auf E-Mails) und haben im optimalsten Fall sogar ein Gütesiegel einer Käuferschutz-Organisation, wie z. B. Trusted Shops.

Sondergenehmigungen für Sikkim und Arunachal Pradesh

Für einige Regionen in Indien (konkret: Sikkim und Arunachal Pradesh) muss man zusätzlich zum Visum auch eine spezifische Genehmigung zum Besuch dieser Gebiete, eine „Inner Line Permit“ beantragen. Es ist theoretisch zwar möglich, diese „Inner Line Permit“ mit einem E-Visum in Indien zu erwerben, aber in der Praxis geht das so umständlich, dass Sie, wenn Sie diese Gebiete besuchen wollen, am besten vor der Visumbeantragung bereits Kontakt mit der Botschaft aufnehmen, die dann üblicherweise gleichzeitig das Visum und die Inner Line Permit ausfertigt.

Besonderheiten in Sachen Visum während der Corona Pandemie

Es gilt ein Einreiseverbot in Indien und kommerzielle Passagierflugzeuge dürfen nicht landen. Aufgrund der Einreisebeschränkungen stellt die indische Ausländerbehörde – wahrscheinlich bis die Einreisesperre aufgehoben wird – keine E-Visa aus. Seit dem 1. Juni jedoch dürfen Reisende mit einem Geschäftsvisum das in den Reisepass geklebt wurde (mit Ausnahme des B-3-Visums für Sport) oder Personen mit einem Arbeitsvisum, das nach dem 1. Juni 2020 ausgestellt wurde, wieder nach Indien einreisen. Alle Personen, die in das Land reisen, müssen jedoch für 14 Tage in Quarantäne bleiben. Für die Beantragung dieses Visums nehmen Sie Kontakt mit der Botschaft oder einer der im Artikel genannte Visumagenturen (International Visa Services oder Indo-German Consultancy Services) auf. Möglicherweise kann die Botschaft auch eine Sondererlaubnis ausstellen, wenn Sie aus familiären Gründen (um z. B. ein schwerkrankes oder sterbendes Familienmitglied zu besuchen oder für eine Beerdigung) nach Indien reisen müssen. Auch wenn die E-Visa jetzt, wegen der Corona Pandemie nicht ausgefertigt werden, ist die Erwartung doch, dass sie innerhalb einiger Wochen oder Monate wieder erteilt werden.

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